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Eine individuelle VoIP-Rufnummer
zu erhalten war vor einigen Jahren noch undenkbar aber dies hat
sich heute im positiven Sinne geändert. Die Bundesnetzagentur,
eine Behörde welche für die Regulierung der Telekommunikation in
Deutschland zuständig, ist hat im Jahre 2005 entschieden dass die
VoIP-Anbieter ihren Kunden eine ortsbezogene VoIP-Rufnummer
anbieten müssen. Das Fachwort "ortsbezogen" heisst,
dass der Provider einem Kunden der zum Beispiel in Köln wohnt diesen
auch eine VoIP-Rufnummer mit der Kölner Vorwahl geben muss. Falls
die entsprechende Vorwahl beim VoIP-Provider noch
nicht verfügbar ist bieten die VoIP-Provider eine 0180er-Vorwahl
an.
Einige VoIP-Provider wie etwa Sipgate
bieten mittlerweile bundesweite VoIP-Rufnummern von tausend Ortsnetzen
an allerdings sind Vorwahlen von kleinen Orte wie etwa Altenhundem
dort noch nicht eingetragen. Jedoch wird die Zahl der Ortsvorwahlen
laufend erweitert.
Leider kann die eigene normale
Telefon-Nummer noch nicht zum VoIP-Anbieter mitgenommen werden,
denn dafür muss die Bundesnetzagentur erst eine neue Regelung beschliessen.
Die VoIP-Rufnummer
kann allerdings schon gegen eine kleine Gebühr oder kostenlos in
VoIP-Telefonbüchern eingetragen werden. Ein Eintrag der VoIP-Rufnummer
ins normale Telefonbuch ist zur Zeit noch nicht möglich weil die
Bundesnetzagentur auch diesen Punkt noch regeln muss. Jedoch wird
damit gerechnet, dass die Behörde noch im Jahre 2006 darüber eine
Entscheidung treffen wird. |